Bundesanzeiger & Unternehmensregister: Bilanz richtig hinterlegen
Viele Gründer verwechseln die E-Bilanz für das Finanzamt mit der handelsrechtlichen Publizitätspflicht. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Bilanz rechtssicher, diskret und mit minimalen Gebühren beim Unternehmensregister hinterlegen.
Die zwei getrennten Pflichten jedes Geschäftsführers
Zweck: Festsetzung von Körperschaft- und Gewerbesteuer nach § 5b EStG.
Format: XBRL-Datensatz via amtliche ERiC-Schnittstelle.
Öffentlichkeit: Streng vertraulich (Steuergeheimnis gem. § 30 AO).
Kosten bei uns: 100% dauerhaft kostenlos.
Zweck: Gläubigerschutz und Transparenz nach § 325 HGB.
Plattform: Unternehmensregister / Bundesanzeiger Verlag.
Öffentlichkeit: Bei Hinterlegung nur auf berechtigten Antrag einsehbar.
Frist: Spätestens 12 Monate nach Geschäftsjahresende!
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn prüft elektronisch und vollautomatisiert, ob für jede im Handelsregister eingetragene Kapitalgesellschaft (UG, GmbH) nach Ablauf der 12-Monatsfrist ein Jahresabschluss eingereicht wurde.
Erfolgt die Einreichung nicht rechtzeitig, erlässt das BfJ eine Ordnungsgeldandrohung von mindestens 2.500 € zuzüglich ca. 100 € Zustellungs- und Verfahrenskosten – selbst bei ruhenden Gesellschaften ohne Umsatz! Vermeiden Sie dieses teure Ärgernis durch rechtzeitige Hinterlegung.
Das Privileg der Hinterlegung für Kleinstkapitalgesellschaften
Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) müssen ihre Bilanz nicht veröffentlichen. Sie können von der Option der Hinterlegung (§ 326 Abs. 2 HGB) Gebrauch machen:
Weder Kunden, Wettbewerber noch Neugierige können Ihre Bilanz über Google oder die freie Suche im Unternehmensregister einsehen.
Die gesetzliche Hinterlegungsgebühr des Bundesanzeigers beträgt oft nur rund 5,20 € bis 30 € – im Vergleich zu hunderten Euro für externe Agenturen.
E-Bilanz erstellen erzeugt direkt im Reiter „Offenlegung“ den fertigen, bereinigten Hinterlegungstext zum Kopieren.
Häufige Fragen zur Bundesanzeiger-Hinterlegung
Reicht es, wenn ich die Bilanz nur an das Finanzamt sende?
Nein! Das Finanzamt leitet Ihre Bilanz aus Gründen des Steuergeheimnisses nicht an das Handelsregister oder den Bundesanzeiger weiter. Sie müssen beide Schritte separat durchführen.
Wo genau muss ich die Bilanz einreichen?
Über die offizielle Einreichungsplattform des Bundesanzeiger Verlags unter publikations-service.de bzw. unternehmensregister.de. Dort wählen Sie „Hinterlegung einer Kleinstkapitalgesellschaft gem. § 326 Abs. 2 HGB“ und fügen den bei uns generierten Text ein.
Muss auch eine ruhende Gesellschaft einreichen?
Ja. Solange eine UG oder GmbH im Handelsregister eingetragen ist, unterliegt sie ausnahmslos der gesetzlichen Publizitätspflicht. Eine Nullbilanz genügt hierbei vollständig.
E-Bilanz & Hinterlegungstext in einem Schritt
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