E-Bilanz erstellen 100% Kostenfrei & Gebührenfrei
Leitfaden für Kapitalgesellschaften

E-Bilanz für UG & GmbH sicher selbst erstellen

Sparen Sie bis zu 1.500 € Kanzleikosten pro Geschäftsjahr. E-Bilanz erstellen führt Gründer, Start-ups und geschäftsführende Selbstbucher verständlich durch die Eigenkapital- und GuV-Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften.

Die 3 wichtigsten Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften

1. Stammkapital & Rücklage

Das gezeichnete Kapital (z. B. 1.000 € bei der UG oder 25.000 € bei der GmbH) ist fest ausgewiesen. Bei einer UG müssen 25 % des Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage (§ 5a Abs. 3 GmbHG) überführt werden.

2. GuV in die Bilanz rollen

Der Jahresüberschuss oder -fehlbetrag aus der GuV muss exakt in das Eigenkapital der Bilanz einfließen. Unser Editor führt diese Abstimmung automatisch in Echtzeit durch.

3. Nicht gedeckter Fehlbetrag

Ist das Eigenkapital durch aufgelaufene Anfangsverluste rechnerisch negativ, muss nach § 268 Abs. 3 HGB der Fehlbetrag auf der Aktivseite ausgewiesen werden. ERiC lehnt unbereinigte Bilanzen sonst ab.

Aus Summen- und Saldenlisten (SKR03 / SKR04) zur E-Bilanz

Wenn Sie Ihre laufende Buchhaltung mit Tools wie Lexoffice, sevDesk, BuchhaltungsButler oder FastBill führen, exportieren Sie zum Jahresende einfach Ihre Summen- und Saldenliste (SuSa). Tragen Sie die kumulierten Werte in die passenden Hauptpositionen unseres Formulars ein:

Aktiva (Mittelverwendung)

  • • Anlagevermögen: Sachanlagen (Büroausstattung, Hardware) & Finanzanlagen
  • • Umlaufvermögen: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (FLL)
  • • Guthaben bei Kreditinstituten: Geschäftskonten & Kasse
  • • Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP): Im Voraus bezahlte Aufwendungen

Passiva (Mittelherkunft)

  • • Gezeichnetes Kapital: Stammkapital laut Handelsregister
  • • Gewinnrücklagen: Gesetzliche Rücklage (§ 5a GmbHG)
  • • Gewinn-/Verlustvortrag: Kumulierte Ergebnisse der Vorjahre
  • • Rückstellungen: Körperschaft-/Gewerbesteuer, Abschlusskosten
  • • Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten aus L&L sowie Gesellschafterdarlehen

Häufige Fragen zur UG & GmbH E-Bilanz

Darf ich als Geschäftsführer die E-Bilanz ohne Steuerberater übermitteln?

Ja. Nach § 34 AO und § 41 GmbHG ist der Geschäftsführer gesetzlich ohnehin der für die steuerlichen Pflichten der Gesellschaft Verantwortliche. Sie dürfen die E-Bilanz vollständig in Eigenregie erstellen und mit dem ELSTER-Organisationszertifikat Ihrer Gesellschaft übertragen.

Was ist der Unterschied zwischen Feststellung und Übermittlung?

Zuerst stellen die Gesellschafter den Jahresabschluss per Gesellschafterbeschluss fest (Feststellung). Anschließend übermittelt der Geschäftsführer die festgestellten Zahlen elektronisch per E-Bilanz an das Finanzamt und reicht die Bilanz beim Unternehmensregister bzw. Bundesanzeiger ein.

Welches Zertifikat benötigt eine UG oder GmbH?

Die Gesellschaft benötigt ein sogenanntes ELSTER-Organisationszertifikat (Mein ELSTER für Organisationen / Unternehmen), welches auf die Steuernummer der Gesellschaft ausgestellt ist. Es handelt sich um eine .pfx-Datei, die Sie beim Übermittlungsschritt einfach in unserer Anwendung zusammen mit Ihrem Zertifikats-Passwort bzw. Ihrer PIN angeben.

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